Bußgeldsachen

Bußgeldsachen

Mit einem Bußgeldbescheid kann in unserer heutigen schnelllebigen Zeit jeder und jederzeit betroffen sein. Ob es die Ahndung eines Vergehens im Straßenverkehr im In- und Ausland, den Fahrzeughalter oder den Fahrzeugführer betrifft, oder aber ob ein Arbeitgeber wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis belangt wird - hier ist regelmäßig eine kurze Einspruchsfrist (in der Regel 2 Wochen ab Zustellung) zu beachten.

Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Einspruchs ist die Einsicht in die Akten unabdingbar. Diese Einsicht wird aber nur dem bestellten Verteidiger gewährt.

Wir helfen schnell und kompetent bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen den Tatvorwurf.