
Alles neu in Flensburg
Wichtige Informationen zur Punktreform
Ab dem 01.05.2014 droht der Führerscheinentzug bereits bei 8 Punkten in Flensburg. Generell lässt sich sagen, dass Verstöße mit der Reform geringer bepunktet werden und einer längeren Tilgungsfrist unterliegen. Die derzeitige Regelung, dass ein neuer Verstoß die Tilgung der alten Punkte hemmt und bis zur absoluten Tilgungsfrist von 5 Jahren verhindert, entfällt.
Für alle, die derzeit Punkte in Flensburg haben:
Wenn ein noch laufendes oder demnächst eingeleitetes Bußgeldverfahren zu einer Eintragung von neuen Punkten vor dem 01.05.2014 führt, wird die Löschung der alten Punkte für 2 Jahre gehemmt.
In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wir nach Prüfung des Registerauszugs zu empfehlen sein, laufende Bußgeldverfahren – sinnvollerweise mit Anwalt – in ihrer Bearbeitung so weit zu verzögern, dass sie erst nach dem 01.05.2014 eingetragen werden.In diesem Fall wird die Löschung der alten Punkte nicht gehemmt!
Für alle, die derzeit keine Punkte in Flensburg haben:
Bei Eintragungen von Ordnungswidrigkeiten ab dem 01.05.2014 gilt eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren bei einfachen, bzw. 5 Jahren bei groben Verstößen. Die derzeitige Tilgungsfrist beträgt 2 Jahre.
Sollte ein Ersteintrag durch eine gute Verteidigung nicht insgesamt zu verhindern sein, ist ein Punkteeintrag vor dem 01.05.2014 wegen der kürzeren Tilgungsfrist anzustreben.
In jedem Fall gilt:
Lassen Sie Ihren Punktestand im Hinblick auf den Übergang und die geltenden Übergangsregelungen zum 01.05.2014 jetzt schon überprüfen, damit 2014 keine bösen Überraschungen drohen.
Die derzeit noch bestehenden, vielfältigen Punkteabbaumöglichkeiten entfallen mehrheitlich zum 01.05.2014!