Neues vom Urlaub...

Alles klar, oder doch nicht!?

Das Thema Urlaub und Urlaubsabgeltung entwickelt sich zum Dauerbrenner 2011 und vielleicht auch 2012. Es hätte doch alles so schön sein können, wäre da nicht dieser EuGH. Der hat mit seiner Vorabentscheidung vom 20.01.2009 mehr als 20 Jahre Rechtsprechung des BAG und gleich dazu eine Regelung im Bunesurlaubsgesetz einfach weggewischt.

Das Thema Urlaub und Urlaubsabgeltung entwickelt sich zum Dauerbrenner 2011 und vielleicht auch 2012.

Es hätte doch alles so schön sein können, wäre da nicht dieser EuGH. Der hat mit seiner Vorabentscheidung vom 20.01.2009 mehr als 20 Jahre Rechtsprechung des BAG und gleich dazu eine Regelung im Bunesurlaubsgesetz einfach weggewischt. Im Ergebnis wissen wir jetzt, dass ein langzeit erkrankter Arbeitnehmer seinen Urlaubs-Abgeltungsanspruch nicht verliert. Nicht zum 31.12. und auch nicht zum 31.03. des Folgejahres. Freilich soll das nur für den gesetzlichen Mindesturlaub gelten, wenn der Arbeitsvetrag eine Unterscheidung zulässt. Tja, und nun?! Wie lange bleibt der Anspruch denn bestehen? Sagen wir mal, der Arbeitnehmer ist vier Jahre lang durchgehend arbeitsunfähig und geht "nahtlos" in die Rente. Kann der Rentner dann (zum Beispiel) 4 Jahre x 20 Tage Urlaub abgegolten verlangen? Das wären überschlägig immerhin vier Bruttogehälter!

Mit einer Entscheidung vom 22.11.2011 hat der EuGH jetzt den kleinen Finger gereicht. Danach soll es zulässig sein, in einem Tarifvertrag (und nur da!?) einen Übertragungszeitraum von 15 zu bestimmen. Danach sind die Abgeltngsansprüche verwirkt.

Es bleibt also sehr spannend. Bei Fragen rund um den Urlaub sollen Sie in jedem Fall den Anwalt, am Besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu Rate ziehen!

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