
Steinschlag
Amsthaftung
Wer zahlt bei Steinschlag durch Mäharbeiten?
Der BGH hatte sich mit dem interessanten Fall zu befassen, ob die Straßenmeisterei bei Durchführung von Mehrarbeiten neben einer Bundesstraße auch Vorkehrungen dafür treffen muss, dass vorbei fahrende Fahrzeuge nicht von Steinen getroffen werden.
Im konkreten Fall wurde eine Motorsense zum Mähen des Randstreifens eingesetzt, die über keinen Auffangkorb verfügt. Der Autofahrer machte im Wege der Amtshaftung eine Klage bei dem zuständigen Landgericht anhängig und scheiterte dort in I. Instanz. Das Berufungsgericht indes sah die Schadenersatzansprüche als begründet an und ließ wegen der Besonderheit des Falles die Revision zu.
Auch der BGH ist nun der Meinung, es sei dem jeweiligen Land (als Träger der zuständigen Straßenmeisterei) zumutbar, eine „auf Rollen montierte, wieder verwendbare Schutzwand aus Kunststoffplanen“ aufzustellen, um vorbei fahrende Fahrzeuge vor Steinschlag zu schützen.Da, wo dies unterlassen werde, sei der geltend gemachte Amtshaftungsanspruch erfüllt.