
VERKEHRSRECHT
Hinter dem umgangssprachlich geprägten Begriff des Verkehrsrechts verbergen sich vielfältige Frage- und Problemstellungen aus den Bereichen der Verkehrsunfälle, der Bußgeldsachen sowie weiterer Angelegenheiten aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht bis hin zum Verkehrsstrafrecht.
Nach einem Verkehrsunfall stellen sich viele Fragen.
- • Wer haftet für die materiellen Schäden?
- • Kann ich Schmerzensgeld beanspruchen?
- • Muss ich meine eigene Versicherung auch dann informieren, wenn ich nach eigener Einschätzung keinerlei Mitverschulden am Unfall zu tragen habe?
- • Wie kann ich im Falle einer Teilschuld meine Kaskoversicherung in die Regulierung einbinden?
Auf all diese Fragen können wir Ihnen kompetente Antworten und Lösungen anbieten. Wichtig zu wissen ist, dass die Kosten des Rechtsanwaltes (ggf. verhältnismäßig) vom Schadensverursacher zu tragen sind.
Haftpflichtversicherer sind nach einem Unfallgeschehen mit der ersten Kontaktaufnahme sehr schnell, um Rechtsanwälte und Gutachter als „Wegelagerer des Schadens“ auszuschalten. Wer sich hier nicht richtig positioniert, verliert bares Geld.
Zwischen merkantilem Minderwert, überregionaler Restwertbörse und fiktiver Schadensabrechnung vertreten wir Ihre Interessen und setzen diese auch gegen das Gewinnstreben der Haftpflichtversicherer durch.
Nach einem Unfall wird oftmals bereits an der Unfallstelle hitzig die Frage diskutiert, wer denn nun schuld sei. Naturgemäß klaffen hier die Ansichten der Unfallbeteiligten oft weit auseinander. Wichtig ist es, die objektiven Anknüpfungstatsachen vor Ort festzustellen. Machen Sie mit Ihrem Handy Fotos von der Unfallsituation und der Unfallstelle. Sie dürfen getrost darauf verzichten, die Schäden am eigenen PKW im Detail darzustellen; diese Arbeit macht der Sachverständige professionell und in gerichtsverwertbarer Form.
Wir unterstützen Sie bei der Bewertung der rechtlichen Situation und der Frage der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Unfallgeschehen.
Im Verkehr werden täglich Personen verletzt. In der Regel entstehen hier neben dem reinen Schmerzensgeldanspruch auch weitere Ansprüche gegenüber dem Schädiger. Wir unterstützen sie bei der Durchsetzung von Kosten der Heilbehandlung, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Umschulung und vieles mehr.
Sie sollten Ihre Kraft darauf verwenden, schnell wieder gesund zu werden, während wir Ihre Interessen gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer durchsetzen.
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Nach einem Unfall gelten die ersten Gedanken oftmals der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Schadensverursacher. Aber auch Ansprüche gegenüber einem Unfallversicherer darf man hier nicht aus dem Auge verlieren. Es gilt, die gesetzlichen, bzw. vertraglichen Fristen einzuhalten. Wer gegenüber seinem Versicherer den Versicherungsfall zu spät anzeigt, kann mit Teilen seiner Ansprüche oder auch mit den ganzen Ansprüchen ausgeschlossen sein. Wir bieten Ihnen Unterstützung auch in diesem Bereich der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Unser spezialisiertes Team betreut Sie kompetent und umfassend bei der Regulierung von Verkehrsunfällen. Mit langjähriger Erfahrung werden dabei Haftungsfragen rechtssicher beurteilt und Schadenersatzansprüche realistisch eingeschätzt; Ihre berechtigen Interessen aus der Unfallregulierung werden gegenüber dem Haftpflichtversicherer mit Nachdruck durchgesetzt. Bei der Vertretung in Bußgeldsachen und Strafsachen baut Ihre Verteidigung auf mehrjähriger Berufserfahrung verhandlungssicher auf.