
VERTRAGSRECHT
VERTRAGSRECHT
Das Vertragsrecht ist in allen Bereichen geschäftlicher Tätigkeit zwischen Verbrauchern und Unternehmern als auch von Unternehmern untereinander von elementarer Bedeutung.
Bei jedem geschäftlichen Kontakt kann es zu Unstimmigkeiten und Konflikten kommen. Ist ein Vertrag in dem entsprechenden Punkt dann nicht eindeutig geregelt, kommt es schnell zum Rechtsstreit.
Derartige Schwierigkeiten können jedoch vermieden werden, wenn mögliche Probleme bereits bei Abschluss der Verträge bedacht und berücksichtigt werden. Unsere Kanzelei berät und vertritt Privat- und Geschäftskunden in allen Fragen des Vertragsrechts sowie bei Streitigkeiten, die aus der Nichterfüllung von Verträgen resultieren.