Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei Michael Marx bietet ständig eine persönliche, qualifizierte, schnelle und praxisorientierte Beratung und Vertretung der Mandanten.
Durch Spezialisierungen kann ein Anwalt bzw. Fachanwalt auf der Grundlage aktuellen Fachwissens und mehrjähriger Berufserfahrungen fachlich fundiert beraten. Regelmäßige Fortbildung gehört dabei zum Selbstverständnis der Kanzlei. Neben der eigentlichen Prozessführung liegt der Schwerpunkt der Tätigkeiten in der Beratung. Dabei sieht der Rechtsanwalt seine Aufgabe vordringlich in der Einschätzung und Minimierung von Risiken und damit zielführend in der Streitvermeidung. Rechtsanwalt Michael Marx legt Wert auf die intensive, persönliche Betreuung im Einzelfall und ist darauf vorbereitet, Ihnen schnell und effizient zu helfen - wann immer und wo immer es notwendig ist. Daher können Sie hier jederzeit persönliches Engagement sowie individuelles Verständnis für Ihr Geschäft und Ihre Branche erwarten.
Die Kanzlei Michael Marx unterhält repräsentative Büroräume im Herzen von Landshut.
Die Kanzlei liegt unmittelbar gegenüber des Amts- und Landgerichtsgebäudes an der Podewilsstraße. Der Eingang zu dem hellblauen Eckhaus liegt in der Ludwigstraße. Für unsere Mandanten stehen exklusiv Parkplätze im Hof oder im Parkhaus P3 Freyung zur Verfügung.
In unserer Kanzlei werden vorwiegend arbeitsrechtliche und strafrechtliche und verkehrsrechtliche Mandate betreut. Durch diese Fokussierung auf ausgewählte Rechtsgebiete können wir durchgehend ein hohes Maß an Sachverstand und Kompetenz gewährleisten. Für unsere Mandanten bedeutet dies, vor und während einer nicht immer vermeidbaren gerichtlichen Auseinandersetzung erhebliche wirtschaftliche Vorteile schöpfen zu können.
Im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer München waren mit Stand 2022 23.439 Mitglieder zugelassen. Lediglich ca. 22,5% (5.274) verfügte über die Zulassung als Fachanwalt.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht dürfen sich lediglich 1.209 Kolleginnen und Kollegen bezeichnen, was einer Quote von nur 5% entspricht.
Allein aus diesen nüchternen Zahlen wird deutlich, dass der Titel des Fachanwaltes nach wie vor ein entscheidendes Qualitätsmerkmal darstellt, auf das der Rechtssuchende unbedingt achten sollte. Durch die Notwendigkeit, jährlich mindestens 15 Fortbildungsstunden (Zeitstunden) nachzuweisen, bleibt der hohe Qualitätsstandard einer Fachanwaltszulassung auch erhalten.