
STRAFRECHT
Das Strafrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen.
Die gesetzliche Grundlage des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB) vom 15.5.1871. Der "Allgemeine Teil" des Strafgesetzbuches regelt die allgemeinen Voraussetzungen und Folgen der Straftat. Der "Besondere Teil" normiert die einzelnen mit Strafe bedrohten Handlungen und die jeweils vorgesehenen Strafrahmen.
Der überwiegende Teil des Strafrechts beschäftigt sich in der Praxis mit den Alltagsfällen, von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zur fahrlässigen Körperverletzung.
ALLGEMEINES STRAFRECHT
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STRAFPROZESSRECHT
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WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
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VERKEHRSSTRAFRECHT
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UMWELTSTRAFRECHT
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STRAFRECHTLICHE UNTERNEHMENSBERATUNG
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